Sprechzeiten: Mo.-Do. 7:30 - 18:00 Uhr // Fr. 7:30 - 17:00 Uhr
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Frau bei der Physiotherapie - Christian Wunderlich - Praxis für Physiotherapie in Kiel

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Informationen, Kosten und Risiken der Therapien

Hier finden Sie vorab einige wichtige Informationen zu Ihrer Physiotherapie.
Bitte lesen Sie diese Information genau durch. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihr Arzt hat Ihnen ein Heilmittel Manuelle Therapie (MT), Krankengymnastik (KG), Massage (KMT) etc. verordnet?
Bei Wunderlich Physiotherapie wenden wir zur Untersuchung und Behandlung von Muskeln, Gelenken, Nerven und Schmerzen vor allem Techniken der manuellen Therapie an. Ergänzende physikalische Physiotherapiemethoden sind Wärmeanwendungen (Fango) oder Kältetherapie, die mit verordnet werden können.

Bei den gesetzlich Versicherten beträgt die Regelbehandlungszeit zwischen 15 - 25 Minuten. Sie enthält für die Therapie alle notwendigen Aufgaben und ist nicht die eigentliche Behandlungszeit!
Die Terminvergabe, Dokumentation und das Schreiben eines Therapieberichtes, ist ebenso Teil der Behandlungszeit.

Bearbeitungsrhythmus der Physiotherapien nach Bereich:
Die Praxis Wunderlich Physiotherapie arbeitet in einem 20-minütigen Rhythmus bei Verordnungen aus dem orthopädisch-traumatologischen Bereich und einem 15-minütigen Rhythmus bei Verordnungen aus dem zahnärztlich-kieferorthopädischen oder HNO-Bereich.

Unser besonderer Service an Sie ist es, Terminierung und Rezeptgebühren von der Anmeldung übernehmen zu lassen, wenn möglich. Dadurch bleibt mehr Therapiezeit für Sie!

Kosten:

Bei gesetzlich Versicherten fällt für jedes einzelne Rezept für Sie eine Rezeptgebühr von 10,-€ + 10% des Rezeptwertes an. Diese Gebühr ist bitte bis zur 2. Behandlung in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Dieses ist eine gesetzliche Bestimmung.

Privatversicherte erhalten die Rechnung nach Beendigung der Therapie zusammen mit dem Originalrezept. Sie werden vor Therapiebeginn über die Behandlungskosten informiert. Mit der Honorarvereinbarung wird Ihnen eine verpflichtende Kostenübernahmeerklärung zur Unterschrift vorgelegt.

Da wir im privaten Bereich keine Verträge mit Privatversicherungen haben, sind unsere Preise betriebswirtschaftlich kalkuliert und nicht verhandelbar.

Die Beihilfe-Sätze liegen bei objektiver Betrachtung weit unterhalb aller Kassensätze und über 30% unterhalb der Beihilfe-Honorare vergleichbarer Heilberufe.
Sie eignen sich daher keinesfalls als Grundlage für die Berechnung eines angemessenen Privat-Honorars, auch wenn einzelne private Krankenversicherer dies aus naheliegenden Gründen ihren Kunden ganz anders zu verkaufen versuchen!

Die Beihilfeverordnungen regeln lediglich den Anspruch zwischen den beihilfeberechtigten Beamten und ihrem öffentlichen Dienstherrn, die GOÄ ist ausschließlich für Ärzte verbindlich.?Damit gelten für die Preisvereinbarungen zwischen Therapeut und Privatpatient ausschließlich die §§ 611, 612 und 630 c Abs. 3 BGB.

Allgemeine Grundsätze der Honorarabrechnung in Therapiepraxen nach GebüTh (AGB)

Risiken:

Unter Beachtung der krankheitsabhängigen Gegenanzeigen (Kontraindikationen) und Vorsichtsmaßnahmen, sind bei fachgerechter Anwendung die Risiken in der Physiotherapie als überaus gering einzuschätzen.

Mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie:

  • Zeitweise Verstärkung der Beschwerden, Rückführung in den Akutzustand (normal)
  • Hautirritationen und leichte Hämatome
  • Übelkeit, Schwindel, Kreislaufirritationen
  • Schmerzen
  • Einblutung in Gelenke oder Muskeln
  • alle weiteren Risiken, die körperliche Beanspruchungen mit sich bringen können

Bei Ihrem ersten Termin bekommen Sie als Patient einen Aufklärungsbogen über die jeweilige Technik, den Sie bitte vor Beginn der Behandlung unterschreiben.

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, diesen unbedingt 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte, unentschuldigt nicht wahrgenommene oder versäumte Termine werden Ihnen von uns in Höhe der Versicherungssätze in Rechnung gestellt.