Sprechzeiten: Mo.-Do. 7:30 - 18:00 Uhr // Fr. 7:30 - 17:00 Uhr
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Frau bei der Physiotherapie - Christian Wunderlich - Praxis für Physiotherapie in Kiel

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Informationen für Privatversicherte

Bei der Position “Manuelle Therapie” wird in der Beihilfe-Preisliste ausdrücklich eine Mindestbehandlungszeit von 30 Minuten gefordert. Die vorgeschriebene Mindestbe-handlungszeit der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 15 Minuten.

Die Beihilfe-Sätze liegen bei objektiver Betrachtung also sogar noch weit unterhalb aller Kassensätze und über 30% unterhalb der Beihilfe-Honorare vergleichbarer Heilberufe.

Sie eignen sich daher keinesfalls als Grundlage für die Berechnung eines angemessenen Privat-Honorars, auch wenn einzelne privat Krankenversicherte dies aus naheliegenden Gründen ihren Kunden ganz anders zu verkaufen versuchen!

"Es existieren für Physiotherapeuten keine vom Gesetzgeber verbindliche Gebührenverordnung für Heilmittel. Die Beihilfeverordnungen regeln lediglich den Anspruch zwischen den beihilfeberechtigten Beamten und ihrem öffentlichen Dienstherrn, die GOÄ ist ausschließlich für Ärzte verbindlich.
Damit gelten für die Preisvereinbarungen zwischen Therapeut und Privatpatient ausschließlich die §§ 611, 612 und 630 c Abs. 3 BGB."

(Quelle: Frau Katrin Volkmar: physiotherapie, Fachmagazin des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V. 06/14 November 2014, 32. Jahrgang, Seite 24,25.)

 

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